Wenn fahren
dann richtig!
Unser Standort
Kettelerstraße 2
48496 Hopsten
Anmeldung & Fragebogentraining:
Dienstag und Donnerstag: 18.30 Uhr
Unterricht:
Dienstag und Donnerstag: ab 19.00 Uhr
Unser Ausbildungsangebot
Anmeldung im Unterricht
Klasse B
Kraftfahrzeuge (nicht Klasse AM, A1, A2, A)
- bis 3500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
- bis 750 kg
- mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 3500 kg
Mindestalter:
A) 18 Jahre
B) 17 Jahre
- beim Begleiteten Fahren
- im Rahmen einer Berufsausbildung
Eingeschlossen:
AM, L sowie 3-rädrige Kfz. (Trikes) im Inland (bis 15 kW, ab 21 J. auch mehr als 15 kW)
Bemerkungen:
Unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland bzw. nur Fahrten im Rahmen der Berufsausbildung.
Schlüsselzahl B197:
Die Prüfung wurde auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe (mindestens 10 Stunden, plus Fahrkompetenzüberprüfung durch den Fahrlehrer) wurde absolviert.
Schlüsselzahl 78:
Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
Mit (Sattel-) Anhänger
- bis 3500 kg
Mindestalter:
A) 18 Jahre
B) 17 Jahre
- beim Begleiteten Fahren
- im Rahmen einer Berufsausbildung
Voraussetzung:
Klasse B
Bemerkungen:
Erwerb durch praktische Prüfung
B96
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B
Mit Anhänger
- mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 4250 kg
Mindestalter:
A) 18 Jahre
B) 17 Jahre
- beim Begleiteten Fahren
- im Rahmen einer Berufsausbildung
Voraussetzung:
Klasse B
Bemerkungen:
Erwerb durch Fahrerschulung
B196
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 125 cm³
- bis 11 kW (Verhältnis Leistung / Gewicht bis 0,1 kW/kg
Mindestalter:
25 Jahre
Voraussetzung:
Klasse B mind. 5 Jahre
Bemerkungen:
Eintragung der Sclüsselzahl im Führerschein, gilt nur im Inland, keine Erweiterung A2, A
C1
Kraftfahrzeuge (nicht Klasse AM, A1, A2, A, D1 und D)
- mehr als 3500 kg bis 7500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
- bis 750 kg
Mindestalter:
18 Jahre
Eingeschlossen:
AM, L sowie 3-rädrige Kfz. (Trikes) im Inland (bis 15 kW, ab 21 J. auch mehr als 15 kW)
C1E
Fahrzeugkobination aus einem Zugfahrzeug
1. der Klasse C1 mit (Sattel-) Anhänger (mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 12000 kg)
2. der Klasse B mit (Sattel-) Anhänger (mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 12000 kg)
Mindestalter:
18 Jahre
Eingeschlossen:
BE
DE1 wenn D1 vorhanden
C
Kraftfahrzeuge (nicht Klasse AM, A1, A2, A, D1 und D)
- mehr als 3500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
- bis 750 kg
Mindestalter:
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
- nach Erwerb Grundqualifikation BKF
- bei Berufsausbildung
Eingeschlossen:
AM, L sowie 3-rädrige Kfz. (Trikes) im Inland (bis 15 kW, ab 21 J. auch mehr als 15 kW)
Bemerkungen:
Unter 21 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung
CE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C
mit (Sattel-) Anhänger
- bis 750 kg
Mindestalter:
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
- nach Erwerb Grundqualifikation BKF
- bei Berufsausbildung
Eingeschlossen:
C1E / BE / T
DE wenn D vorhanden
Bemerkungen:
Unter 21 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung
Klasse A
1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
- mehr als 40 km/h
- mehr als 50 cm³
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm³
- mehr als 15 kW
Mindestalter:
a) 24 Jahre
Krafträder bei Direktzugang
b) 21 Jahre
dreirädrige Kraftfahrzeuge mehr als 15 kW
c) 20 Jahre
Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitzt A2
Eingeschlossen:
AM / A1 / A2
Bemerkungen:
Nach 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2 Aufstieg durch praktische Prüfung
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind. (Verhältnis Leistung / Gewicht bis 0,2 kW/kg)
Mindestalter:
a) 18 Jahre
Eingeschlossen:
AM / A1
Bemerkungen:
Nach 2 Jahren Vorbesitz Klasse A1 Aufstieg durch praktische Prüfung
Klasse A1
Fahrzeugart:
1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 125cm³
- bis 11 kW (Verhältnis Leistung / Gewicht bis 0,1 kW/kg
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm³
- mehr als 15 kW
Mindestalter:
a) 16 Jahre
Eingeschlossen:
AM
Bemerkungen:
-
Klasse AM
1. Leichte zweirädrige Kfz (EU-Kl. L1e-B "Kleinkraftrad")
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ (Fremdzündung)
- bis 4 kW
3. Leichte vierrädrige Kfz (EU-Kl. L6e, bis 425 kg)
jeweils
- bis 4 kW, (L6e-B bis 6 kW)
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ (Fremdzündung)
- bis 500 cm³ (Selbstzündung)
- nicht mehr als 2 Sitzplätze
Mindestalter:
16 Jahre, 15 Jahre in teilnehmenden Bundesländern.
Bemerkungen:
Fahrzeugarten nach Verordnung (EU) Nr. 168/2013, AM 15 gilt nur in teiln. Bundesländern.
Klasse L
1. Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und eingesetzt
- bis 40 km/h
- mit Anhängern bis zu 25 km/h
- bis 25 km/h
- auch mit Anhängern
Mindestalter:
16 Jahre
Klasse T
1. Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und eingesetzt
- bis 60 km/h
- mit Anhängern
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern
Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossen:
AM / L
Bemerkungen:
Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahre
Weiterbildung BKF
5 Module für Klasse C1 / C1E / C / CE
1. Eco Training
2. (Sozial) Vorschriften für den GV
3. Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
4. Schaltstelle Fahrer
5. Ladungssicherung
Umschreibung ausländischer Führerscheine
ASF-Seminar
Führerschein auf Probe